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Zeiterfassung

Zeiterfassung dokumentiert die geleistete Arbeitszeit pro Person und Tag – seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) in Deutschland Pflicht. Mitarbeitende erfassen Beginn, Ende und Pause selbst, das Backoffice gibt frei. Beginn/Ende/Dauer werden objektiv, verlässlich und zugänglich festgehalten.

Live-Vorschau — echte Ansicht mit Beispieldaten

deine-adresse.usable.works
DatumPersonKategorieBeginnEndeDauer (Min.)Status
10.6.2026Position 2Erledigt8.6.20266.6.2026Datensatz 3In Arbeit
21.6.2026Datensatz 3Geprüft19.6.202617.6.2026Eintrag 4Erledigt
2.7.2026Eintrag 4Offen30.6.202628.6.2026Position 5Geprüft
13.7.2026Position 5In Arbeit11.7.20269.7.2026Datensatz 6Offen
24.7.2026Datensatz 6Erledigt22.7.202620.7.2026Eintrag 7In Arbeit

Kein Screenshot: dieselbe Oberfläche, die du im Betrieb bekommst.

Was du hier tust

Über „Zeit erfassen“ legst du einen Eintrag mit Person, Datum, Beginn, Ende und Pause an – die Dauer wird automatisch berechnet und in Stunden (8:07 h) angezeigt. In der Liste filterst du offene, eingereichte und auffällige Zeiten, im Board ziehst du Einträge durch den Freigabe-Ablauf, im Kalender siehst du, an welchen Tagen erfasst wurde. Reichst du einen Eintrag ein, wandert er vom Entwurf in die Freigabe; das Backoffice genehmigt oder lehnt ab.

Arbeitszeitschutz (ArbZG)

Jeder Eintrag wird beim Speichern gegen das Arbeitszeitgesetz geprüft: Pausenmindestdauer (§4: über 6 h ≥ 30 min, über 9 h ≥ 45 min), Höchstarbeitszeit (§3: mehr als 10 h werktäglich unzulässig) und Ruhezeit (§5: mindestens 11 h zum vorherigen Eintrag). Auffällige Einträge tragen den Status „Prüfen“ und erscheinen im gleichnamigen Reiter. Nacht- (23–6 Uhr) und Sonntagsarbeit werden markiert – Grundlage für Zuschläge im Lohn-Export.

Revisionssicherheit & Fristen

Mitarbeitende dürfen eigene Einträge erfassen und ändern, solange sie nicht genehmigt sind – danach sind sie gesperrt. Jede Änderung wird mit Wer, Wann und Grund im Verlauf des Eintrags protokolliert, auch Korrekturen durch die Verwaltung; dieses Protokoll ist unveränderlich. Nach § 17 MiLoG sind Zeiten spätestens 7 Tage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen (verspätete Einträge werden markiert). Aufbewahrung: mindestens 2 Jahre (ArbZG/MiLoG), bei lohnrelevanten Daten bis zu 10 Jahre (§ 147 AO/GoBD).

Soll/Ist & Überstunden

Aus dem hinterlegten Arbeitszeitmodell (Wochenstunden je Person) und den genehmigten Ist-Stunden ergibt sich der Monatssaldo, den du am Eintrag siehst. Überträge, Korrekturen und Auszahlungen laufen über ein revisionssicheres Ledger, nicht über direktes Überschreiben. Datenschutz: Arbeitszeitdaten sind Beschäftigtendaten (§ 26 BDSG, Datenminimierung); jede:r sieht standardmäßig nur die eigenen Zeiten, Führung/Backoffice das Team bzw. alles.

Was drin ist

  • Zeiterfassung
  • Freigabe
  • Kalender
  • Zeiteintrag
  • Zeit erfassen
  • Einreichen
  • Genehmigen
  • Ablehnen
  • Status setzen
  • Person zuweisen
  • Zeitkonto buchen