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Klientenstamm

Die zentrale Klienten-Akte der Pflege: eine Person, um die herum alles hängt – Stammdaten, Wohnungszugang, Bezugspersonen und Betreuung, Kostenträger, Pflegegrad mit Verlauf, Verordnung. Die fachliche Basis für Touren, Einsätze und Pflegedokumentation.

Live-Vorschau — echte Ansicht mit Beispieldaten

deine-adresse.usable.works
NachnameVornamePflegegradOrtPflegekraft
Kraus LogistikBauer & Co.Position 5Position 2Position 2
Bauer & Co.Wolf SpeditionDatensatz 6Datensatz 3Datensatz 3
Wolf SpeditionRoth HandelEintrag 7Eintrag 4Eintrag 4
Roth HandelMeyer GmbHPosition 8Position 5Position 5
Meyer GmbHKraus LogistikDatensatz 9Datensatz 6Datensatz 6

Kein Screenshot: dieselbe Oberfläche, die du im Betrieb bekommst.

Was du hier tust

Du führst je Klientin/Klient eine Akte: Person (Name, Geburtsdatum), Wohnungszugang (Schlüssel/Tresor, Etage, Aufzug, Klingelname, Hinweise wie Hund), Kontakt und Adresse. Der Status steuert den Betreuungsverlauf – „Aufnahme in Vorbereitung“, „Aktiv“, „Pausiert“ oder „Beendet“ (mit Grund, z. B. Krankenhaus oder Heimeinzug); beendete Klienten bleiben erhalten und auffindbar. Auf der Akte hängen Bezugspersonen und rechtliche Betreuung, Kostenträger und Leistung, der Pflegegrad-Verlauf und die ärztliche Verordnung – dazu automatisch die Medikation, Pflegeeinträge und Touren dieses Klienten, sofern gebucht. Mit „Pflegekraft zuweisen“ legst du die Bezugspflegekraft fest, mit „Betreuung beenden“ schließt du eine Akte ordnungsgemäß ab.

Tipps

Nutze Reiter und Filter in der Liste für aktive Klienten, einen Pflegegrad oder eine bestimmte Bezugspflegekraft; die Suche greift auf Name und Ort. Hinterlege den Wohnungszugang strukturiert – das ist auf Tour die meistgesuchte Information. Trage Bezugspersonen mit Rolle ein und markiere, wer Auskunft erhalten darf. Admin und Disposition (Leitung) sehen alle Klienten und alle Blöcke inklusive Kostenträger und legen an, bearbeiten und weisen zu; Pflegekräfte sehen nur ihre eigenen Klienten und dort das, was sie für den Einsatz brauchen – ohne Kostenträger.

Rechtliche Anforderungen

Die Pflegeakte ist zu führen und nach § 630f BGB zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht längere Fristen gelten – deshalb werden beendete Klienten nicht gelöscht, sondern über „Aufbewahren bis“ verwahrt; die Löschen-Funktion ist an den Ablauf dieser Frist gebunden. Die ärztliche Verordnung ist Leistungsvoraussetzung der häuslichen Krankenpflege (§ 37, § 132a SGB V); erfasse Verordnung, Kostenträger und Bewilligungszeitraum. Pflegeleistungen sind qualitätsgesichert nachzuweisen (SGB XI § 113/§ 113b, Prüf-Richtlinien des Medizinischen Dienstes) – die eigentliche Leistungsdokumentation führt die Pflegedokumentation. Liegt eine rechtliche Betreuung vor (§§ 1814 ff BGB), erfasse die betreuende Person mit Aufgabenkreis – sie ist die einwilligungsfähige Stelle. Der zugriffsbeschränkte Lesezugriff pro Pflegekraft (jede sieht nur ihre eigenen Klienten) ist aktiv.

Datenschutz

Klientendaten enthalten Gesundheitsdaten (Pflegegrad und -verlauf, ärztliche Verordnung, Pflegehinweise) und sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO – erhöhter Schutz. Erhebe nur, was für die Pflege erforderlich ist (Zweckbindung, Datenminimierung, Art. 5 DSGVO). Auskunft an Dritte ist nur zulässig, wenn die Person am Datensatz als auskunftsberechtigt markiert ist – Angehörige haben kein automatisches Auskunftsrecht. Kostenträgerdaten sehen nur Leitung und Disposition, nicht die Pflegekraft. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind beendete Datensätze datenschutzgerecht zu löschen; „Angelegt von“ und „Geändert von“ machen den Zugriff nachvollziehbar.

Was drin ist

  • Klienten
  • Klientenstamm
  • Klienten-Akte
  • Klient bearbeiten
  • Klient anlegen
  • Status setzen
  • Pflegekraft zuweisen
  • Betreuung beenden