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M34Handel· Lager & Einkauf

Bestand

Hier führst du den gebuchten Bestand je Artikel, Lagerort und Charge: verfügbare Menge (vorhanden minus reserviert), Lagerplatz, Bestandswert und ab welcher Menge nachbestellt werden muss. Jede Mengenänderung ist eine Buchung.

Live-Vorschau — echte Ansicht mit Beispieldaten

deine-adresse.usable.works
ArtikelLagerortMengeZählung fällig
Position 5Datensatz 3Datensatz 310.6.2026
Datensatz 6Eintrag 4Eintrag 421.6.2026
Eintrag 7Position 5Position 52.7.2026
Position 8Datensatz 6Datensatz 613.7.2026
Datensatz 9Eintrag 7Eintrag 724.7.2026

Kein Screenshot: dieselbe Oberfläche, die du im Betrieb bekommst.

Was du hier tust

Jede Zeile ist ein Artikel an einem Lagerort (bei Lebensmitteln je Charge/MHD eine eigene Zeile). Über „Bestand anlegen“ verknüpfst du einen Artikel mit einem Lagerort und erfasst Meldebestand, Lagerplatz und – wenn du den Lagerwert auswerten willst – den Einkaufswert je Einheit. Die Menge selbst tippst du nicht: Zu- und Abgänge buchst du über „Wareneingang“, „Warenausgang“ und „Korrektur“. Der Status (Bestand ok, Niedrig, Kritisch, Nicht verfügbar) wird aus der Verfügbarkeit abgeleitet und zeigt auf einen Blick, wo es eng wird. Die Liste bündelt oben Bestandswert, Positionszahl und die kritischen Fälle; im Tab „Nachbestellen“ siehst du sofort alle Positionen unter dem Meldebestand, im Tab „Zählung fällig“ die überfälligen Zählungen und im Tab „MHD ≤ 30 Tage“ die bald ablaufende Ware. Auf dem Detail einer Position steht die vollständige Bewegungshistorie.

Buchen statt tippen

Die Menge ändert sich ausschließlich über eine Bewegung – so bleibt jeder Zu- und Abgang nachvollziehbar. „Wareneingang“ bucht einen Zugang (optional mit Einkaufspreis je Einheit, der den gleitenden Durchschnittswert fortschreibt), „Warenausgang“ einen Abgang (kann den Bestand nicht unter null drücken), „Korrektur“ eine Inventurdifferenz mit Pflicht-Grund. Der Anfangsbestand einer neuen Position wird als Bewegung „Anfangsbestand“ protokolliert – lege die Position an und buche den ersten Wareneingang. Verfügbar ist immer die um Reservierungen verminderte Menge. Lageristen dürfen ein- und ausbuchen, aber nicht korrigieren – das bleibt bei der Verwaltung.

Rechtliche Anforderungen

Bestandsunterlagen, die Teil der Buchführung sind (Inventur/Bestandsnachweise), unterliegen der handelsrechtlichen Aufbewahrung nach HGB §257 i. V. m. AO §147 – in der Regel zehn Jahre. Trage dazu im Abschnitt „Aufbewahrung/Nachweis“ unter „Aufbewahren bis“ das Ende der Aufbewahrungsfrist ein; überfällige Datensätze werden zentral als löschreif ausgewertet. Die GoBD-Unveränderbarkeit ist jetzt technisch durchgesetzt: Die Menge lässt sich nur über eine Buchung ändern, das Bewegungs-Ledger ist unveränderlich (kein Ändern, kein Löschen), und eine Position mit Bewegungen kann nicht gelöscht werden, solange die Aufbewahrungsfrist läuft. Korrigiere fehlerhafte Bestände über eine „Korrektur“-Buchung (Gegenbuchung mit Grund), nie durch Löschen. Bei Lebensmitteln gilt zusätzlich die Rückverfolgbarkeit nach LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011) i. V. m. VO (EG) Nr. 178/2002: führe je Charge/Los und Mindesthaltbarkeitsdatum eine eigene Position; die MHD-Spalte warnt, sobald das Datum bald erreicht oder überschritten ist. Für die Bilanzbewertung nach HGB §253 (Höchstwert = Anschaffungskosten, Niederstwertprinzip) liefert der gleitende Durchschnitt aus den Zugangsbuchungen einen nachvollziehbaren Wertansatz.

Was drin ist

  • Bestand anlegen
  • Zählungen
  • Wareneingang buchen
  • Warenausgang buchen
  • Korrektur buchen