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Inventur

Handel

Inventuren sind deine Zähl-Vorgänge je Lagerort: du erfasst zu jedem Artikel den Soll- und den gezählten Bestand, siehst die Abweichung sofort und bewertest den gezählten Bestand mit den Stückkosten.

Was du hier tust

Über „Inventur anlegen“ startest du einen Zähl-Vorgang mit Titel, Lagerort und Zähldatum und weist eine zählende Person zu. In der Detailansicht fügst du je Artikel eine Zählzeile hinzu und trägst den gezählten Bestand ein — der Soll-Bestand dient als Vergleich, die Abweichung (Gezählt minus Soll) und der Wert (Menge mal Stückkosten) werden daneben angezeigt. Im Board ziehst du Inventuren zwischen den Spalten Offen, In Zählung, Abgeschlossen und Abgebrochen; der Kalender zeigt sie am Zähldatum.

Tipps

Halte pro Lagerort eine eigene Inventur, dann bleibt die Zuordnung sauber. Pflege die Stückkosten je Zählzeile, damit der Inventurwert stimmt. Schließe einen Vorgang erst ab, wenn alle Zählzeilen erfasst sind — abgeschlossene Inventuren sind gesperrt und dienen als Beleg. Mitarbeitende mit Leserecht dürfen Zählzeilen offener Inventuren selbst erfassen, auch ohne volle Verwaltungsrechte. Der Tab „Offen“ und der Lagerort-Filter helfen, den Überblick zu behalten.

Rechtliche Anforderungen

Die Inventur ist handels- und steuerrechtlich vorgeschrieben. Nach HGB §240 musst du zu jedem Geschäftsjahresende ein Inventar (Bestandsverzeichnis) durch Zählung aufstellen — die jährliche Inventurpflicht. HGB §241 lässt dabei vereinfachte Verfahren (z. B. Stichproben- oder Stichtagsinventur) zu. Trage im Abschnitt „Fälligkeit“ unter „Nächste Inventur fällig“ den nächsten Stichtag ein; ein überfälliges Datum wird gewarnt, damit die jährliche Zählung nicht versäumt wird. Inventur-Unterlagen (Inventare/Bilanzen) sind nach HGB §257 i. V. m. AO §147 zehn Jahre aufzubewahren: hinterlege dazu im Abschnitt „Aufbewahrung/Nachweis“ unter „Aufbewahren bis“ das Ende der zehnjährigen Frist. GoBD-konform muss die Zählung nachvollziehbar und unveränderbar (auditierbar) sein: Differenzen (Abweichung Gezählt minus Soll) werden je Zählzeile dokumentiert, und das Feld „Geändert von“ weist nach, wer den Datensatz zuletzt geändert hat. Lösche eine abgeschlossene Inventur nicht, sondern storniere sie über den Status „Abgebrochen“ — so bleibt der Beleg revisionssicher erhalten. Bei verderblichen Waren beachte zusätzlich die Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011), wenn Lebensmittel inventarisiert werden.

Was Sie hier tun

  • Inventuren
  • Inventur
  • Inventur anlegen
  • Bearbeiten
  • Löschen
  • Status setzen
  • Zähler zuweisen
  • Abschließen
Im Konfigurator zusammenstellen
Inventur

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