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Usable.softwareEin System von Balane Tech
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Protokoll

Das revisionssichere Logbuch der App: wer wann was getan hat. System-Ereignisse werden unveränderlich (append-only) festgehalten, manuelle Vorgänge – etwa zu Sicherheit, Wartung oder Vorfällen – als Fälle mit Status geführt. Gelesen wird es als chronologische Zeitleiste.

Live-Vorschau — echte Ansicht mit Beispieldaten

deine-adresse.usable.works
TitelKategorieSchweregradDatum
Wartung fälligErledigtGeprüft8.6.2026
Defekt gemeldetGeprüftOffen19.6.2026
Übergabe okOffenIn Arbeit30.6.2026
NachkontrolleIn ArbeitErledigt11.7.2026
Routine geprüftErledigtGeprüft22.7.2026

Kein Screenshot: dieselbe Oberfläche, die du im Betrieb bekommst.

Zwei Arten von Einträgen

System-Ereignisse (angelegt/geändert/gelöscht, Anmeldung, Rechteänderung, Export/Import) entstehen automatisch und sind unveränderlich – sie sind der Nachweis. Vorgänge legst du über „Vorgang erfassen“ selbst an: Titel und Zeitpunkt sind Pflicht, dazu Kategorie, Schweregrad und Notiz. Ein Vorgang lässt sich bearbeiten, solange er „offen“ ist.

Unveränderlich – Korrekturen als neuer Eintrag

Ein Protokolleintrag wird nicht überschrieben und nicht gelöscht – das ist sein ganzer Wert. Ist etwas falsch, erfasst du eine Korrektur, die auf den ursprünglichen Eintrag verweist; im Detail siehst du unter „Korrekturen“ die vollständige Kette. So bleibt der ursprüngliche Stand erkennbar (GoBD-Nachvollziehbarkeit).

Objektbezug & Zeitleiste

Jedes Ereignis kann den betroffenen Datensatz benennen (z. B. „Fahrzeug B-MZ 1234“). Die Zeitleiste gruppiert alles nach Tag, innerhalb des Tages nach Uhrzeit. In der Liste filterst du nach Art, Kategorie, Schweregrad, Ereignistyp und Person und durchsuchst Titel/Notiz.

Rollen, Datenschutz & Aufbewahrung

Admins und Disponenten sehen alles und verwalten die Vorgänge; Mitarbeitende dürfen eigene Vorfälle melden und nur die eigenen sehen. Protokolldaten sind personenbezogen: Sie dienen ausschließlich Sicherheit und Revision – nicht der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle (DSGVO Art. 32; in Betrieben mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Die Aufbewahrungsfrist steht an jedem Eintrag; Vorfälle werden 5 Jahre vorgehalten (DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6).

Was drin ist

  • Protokoll
  • Protokolleintrag
  • Vorgang erfassen
  • Schweregrad setzen
  • Abschließen
  • Wieder öffnen