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Handbuch

Hier verwaltest du versionierte Handbücher (z. B. Fahrer-, Lager- oder Arbeitssicherheits-Handbuch), veröffentlichst sie, weist sie als Pflichtlektüre zu und lässt sie von Mitarbeitenden lesen und bestätigen — mit prüfbarem Lesenachweis.

Live-Vorschau — echte Ansicht mit Beispieldaten

deine-adresse.usable.works
TitelKategorieVersionGültig abVeröffentlichtErstellt von
Wartung fälligErledigtPosition 57.6.2026Datensatz 3
Defekt gemeldetGeprüftDatensatz 618.6.2026Eintrag 4
Übergabe okOffenEintrag 729.6.2026Position 5
NachkontrolleIn ArbeitPosition 810.7.2026Datensatz 6
Routine geprüftErledigtDatensatz 921.7.2026Eintrag 7

Kein Screenshot: dieselbe Oberfläche, die du im Betrieb bekommst.

Was du hier tust

Lege ein Handbuch an oder bearbeite es: gib einen sprechenden Titel ein, wähle die Kategorie (Allgemein, Fahrer-, Lager-Handbuch, Arbeitssicherheit), trage Version und „Gültig ab“ ein und ergänze bei Bedarf eine Kurzbeschreibung, Mastersprache und Mindest-Lesedauer in Sekunden. Mehrere Fassungen desselben Handbuchs hängen an einer „Serie“ (Versionsklammer) — so bleibt nachvollziehbar, welche Version wann galt. Wenn alles passt, veröffentlichst du es über „Veröffentlichen“; mit „Neue Fassung“ bereitest du parallel den nächsten Entwurf vor, ohne die geltende Fassung zu verändern.

Pflichtlektüre & Nachweis

Nur veröffentlichte Handbücher sind für Mitarbeitende sichtbar. Über 'Bestätigen' gibt jede:r den eigenen Lesenachweis ab; die Mindest-Lesedauer stellt sicher, dass das Dokument lange genug geöffnet war. Auf der Detailseite zeigt „Pflichtlektüre — wer fehlt noch“ je Person, ob die geltende Fassung bereits bestätigt ist und bis wann sie fällig ist — die Grundlage für den Unterweisungsnachweis und das Nachfassen.

Rollen & Rechte

Lesen, Anlegen, Bearbeiten, Veröffentlichen, Löschen, Bestätigen, Zuweisen und das Einsehen fremder Lesenachweise sind getrennte Rechte in der Rechte-Matrix. Standard: Admin darf alles; Manager/Disponent pflegen Inhalte und weisen zu, veröffentlichen/löschen aber nicht; Mitarbeitende lesen und bestätigen. Die Mastersprache legt die verbindliche Vorlage fest, weitere Sprachen kommen manuell oder importiert dazu.

Recht & Nachweis

Ein Lesenachweis dokumentiert die Unterweisung (ArbSchG § 12, DGUV Vorschrift 1 § 4: mindestens jährlich), ersetzt aber keine arbeitsplatzbezogene Unterweisung mit Rückfragemöglichkeit — bei Gefahrstoffen (GefStoffV § 14) ist die mündliche Unterweisung Pflicht. Deshalb kann eine Zuweisung als „Unterweisung erforderlich“ markiert werden. Fassung und „Gültig ab“ belegen, welche Version wann galt; wer in welcher Sprache bestätigt hat, hält der Nachweis fest — verständliche Sprache ist gesetzlich gefordert (ArbSchG § 12). Veröffentlichte Fassungen und Bestätigungen werden nicht gelöscht (Aufbewahrungspflicht). Wer die Lesenachweise anderer sieht, ist auf Führungskraft/HR beschränkt (DSGVO/§ 26 BDSG); werten Sie Quoten je Bereich aus, nicht personenscharf (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Was drin ist

  • Handbücher
  • Gültigkeit
  • Handbuch bearbeiten
  • Handbuch anlegen
  • Veröffentlichen
  • Zurückziehen
  • Bestätigen
  • Neue Fassung (Entwurf)