Transportaufträge
LogistikTransportaufträge sind das Herzstück deiner Spedition – von der Annahme über die Disposition bis zur Zustellung und Abrechnung, auch grenzüberschreitend in ganz Europa.
Was du hier tust
Über „Auftrag anlegen“ erfasst du Auftraggeber, Absender und Empfänger mit Adresse und Land, die Abhol- und Lieferzeiten sowie die Ladung (Beschreibung, Gewicht, Lademeter, Packstücke). Unter Konditionen hinterlegst du Incoterm, Warenwert, Frachtpreis, die CMR-Frachtbriefnummer und markierst Gefahrgut (ADR) oder zollpflichtige Sendungen (Nicht-EU). Im Board ziehst du den Auftrag von Neu über Disponiert und Unterwegs bis Zugestellt – der Status wird sofort gespeichert. Mit einem Klick bestätigst du den Auftrag, setzt ihn auf unterwegs, zugestellt oder abgerechnet.
Tipps
Die Tabs „Offen“, „Unterwegs“ und „Zugestellt“ trennen die laufende Arbeit von der Abrechnung – ideal für Disposition und Buchhaltung. Der Kalender zeigt die Liefertermine je Empfängerort auf einen Blick; überfällige Termine werden rot markiert. Für Sendungen außerhalb der EU (z. B. in die Schweiz oder nach UK) setze „Zoll erforderlich“; bei Gefahrgut aktiviere „ADR“, damit die Disposition es sofort erkennt. Fahrer sehen die Aufträge, ändern sie aber nicht.
Rechtliche Anforderungen
Gefahrgut (ADR, Richtlinie 2008/68/EG): Aktivierst du „Gefahrgut (ADR)“, dokumentiere die UN-Klasse, die Verpackungsgruppe (I/II/III) und – bei Tunneldurchfahrten – den Tunnelbeschränkungscode. Diese Angaben gehören in das Beförderungspapier; der Fahrer benötigt eine gültige ADR-Bescheinigung. CMR-Frachtbrief: Bei grenzüberschreitenden Straßentransporten ist der internationale Frachtbrief nach CMR mitzuführen; trage die CMR-Nummer im Auftrag ein. Zoll bei Nicht-EU (Unionszollkodex, VO (EU) Nr. 952/2013): Setzt du „Zoll erforderlich“ (z. B. Schweiz, UK), erfasse die EORI-Nummer, die HS-/Zolltarifnummer der Ware, die Zollanmeldungsnummer (MRN) sowie die Zollreferenz und füge die Ausfuhrbegleitdokumente bei. Aufbewahrung: Transport-, Fracht- und Zollunterlagen sind nach den handels- und steuerrechtlichen Fristen aufzubewahren – in Deutschland in der Regel mindestens 10 Jahre; Zollbelege gemäß Unionszollrecht regelmäßig mindestens 3 Jahre.
Was Sie hier tun
- ✓Transportaufträge
- ✓Liefertermine
- ✓Transportauftrag
- ✓Auftrag anlegen
- ✓Bearbeiten
- ✓Löschen
- ✓Status setzen
- ✓Bestätigen
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