Fahrzeuge
LogistikHier verwaltest du euren Fuhrpark: Zugmaschinen, Auflieger und Spezialfahrzeuge mit Stammdaten, Technik und Status.
Was du hier tust
Du legst Fahrzeuge an, bearbeitest sie oder mustert sie aus. Pflichtangaben sind Typ (Zugmaschine, Auflieger oder Spezialfahrzeug), Kennzeichen und Status; je nach Typ erscheinen passende Technikfelder wie FIN, PS, Euro-Klasse oder Volumen. Über „Zuordnen“ verbindest du eine Zugmaschine mit Fahrer und Anhänger.
Status & Typen verstehen
Der Status zeigt, ob ein Fahrzeug „Aktiv“ (grün, einsatzbereit), „In Wartung“ (gelb) oder „Ausgemustert“ (grau, nicht mehr im Einsatz) ist. Die Liste lässt sich oben über Tabs nach Typ filtern und per Suche nach dem Kennzeichen durchsuchen. In der Ansicht „Fuhrpark-Status“ siehst du den Fuhrpark als Tafel nach Status – eine Karte in eine andere Spalte ziehen setzt den Status sofort. Ein rot markiertes Datum bei „ADR-Zulassung bis“ bedeutet, dass die Zulassung abgelaufen ist.
Tipps
Anlegen, Bearbeiten und Zuordnen können Admin und Disponent, Löschen nur der Admin; Fahrer sehen nur das ihnen zugeordnete Fahrzeug. In der Fahrzeug-Detailansicht siehst du außerdem gemeldete Schäden und anstehende Wartungstermine – diese stammen aus den Modulen Schäden und Service und bleiben leer, solange diese nicht gebucht sind.
Rechtliche Anforderungen
Als Fahrzeughalter bist du für die Einhaltung gesetzlicher Prüffristen verantwortlich (Halterhaftung). Trage die Fristen je Fahrzeug unter „Prüffristen/TÜV“ ein, dann warnt dich die Liste vorausschauend, sobald ein Datum abgelaufen ist (rot markiert). Pflichten im Überblick: Hauptuntersuchung (HU/„TÜV“) nach §29 StVZO – ohne gültige Prüfplakette drohen Bußgeld, Punkte und Betriebsuntersagung; jährliche UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 durch einen Sachkundigen (Arbeitsschutz); regelmäßige Nachkalibrierung des Tachographen/Kontrollgeräts nach VO (EU) 165/2014 i. V. m. VO (EG) 561/2006 (im Regelfall alle zwei Jahre) in einer anerkannten Werkstatt; für bestimmte Nutzfahrzeuge und Anhänger zusätzlich die Sicherheitsprüfung (SP) nach §29 StVZO Anlage VIII. Für Gefahrgut gilt zusätzlich die ADR-Zulassung (unter „Technik“). Prüfnachweise (Berichte, Protokolle, Plaketten-Belege) sind aufzubewahren – Tachographen-/Lenkzeitnachweise mindestens ein Jahr, Prüfberichte üblicherweise bis zur jeweils nächsten Prüfung bzw. nach euren Aufbewahrungsvorgaben.
Was Sie hier tun
- ✓Fuhrpark-Status
- ✓Fahrzeuge
- ✓Fahrzeug
- ✓Fahrzeug bearbeiten
- ✓Fahrzeug zuordnen
- ✓Fahrzeug anlegen
- ✓Bearbeiten
- ✓Löschen
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